Mit der Anmeldung zum ENGINEERATION CONTEST 2013 erklären sich die Teilnehmer mit der Speicherung ihrer
personenbezogenen Daten einverstanden. Der Schutz der persönlichen Daten ist für uns eine wichtige und
ernst zu nehmende Angelegenheit. Daher erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten der
Wettbewerbsteilnehmer in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und übrigen Bestimmungen.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Sie werden ausschließlich zum Zwecke der
Wettbewerbsteilnahme sowie dessen Auswertung genutzt. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, den Inhalt
ihrer Einwilligung jederzeit abzurufen sowie ihre Einwilligung in die Speicherung ihrer Daten jederzeit
mit Wirkung auf die Zukunft zu widerrufen. Den Widerruf übermitteln die Teilnehmer uns bitte schriftlich.
Die Teilnehmer haben ferner das Recht, unentgeltlich Auskunft zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
Die Teilnehmer sind für die Wahrung der Schutzrechte an ihren Entwürfen selbst verantwortlich und versichern,
dass durch ihre Teilnahme am Wettbewerb und die Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse in Druckunterlagen,
Präsentationen und Pressemitteilungen keine Rechte von Dritten verletzt werden.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass die N+P Informationssysteme GmbH
Wettbewerbsergebnisse sowie ausgewählte Inhalte der eingereichten Projektarbeiten in Form von Screenshots in internen
Druckunterlagen und Präsentationen publizieren oder kommunizieren darf.
Postalisch eingereichte Wettbewerbsbeiträge werden nach Beendigung des Wettbewerbs nicht an die Teilnehmer zurückgesandt.
Sie verbleiben im Archiv der N+P Informationssysteme GmbH. Für Schäden an eingereichten Wettbewerbsunterlagen übernimmt
die N+P Informationssysteme GmbH keine Haftung.
Entspricht der eingereichte Wettbewerbsbeitrag den Bewertungskriterien des Wettbewerbs nicht in dem erforderlichen Maße,
behält sich der Veranstalter vor, die Arbeit nicht in die Gewinnermittlung einzubeziehen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig.
Unvollständige Arbeiten können leider nicht in die Wettbewerbsbewertung einbezogen werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.